Rechtsprechung
   LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8835
LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11 (https://dejure.org/2011,8835)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.05.2011 - 17 Sa 222/11 (https://dejure.org/2011,8835)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 17 Sa 222/11 (https://dejure.org/2011,8835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Nichteinhaltung einer in einem Tarifvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist ist eine Eigenkündigung eines Arbeitnhemers unwirksam; Wirksamkeit einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers im Falle der Nichteinhaltung der in einem Tarifvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Eigenkündigung zur Vermeidung einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung; unbegründeter Einwand treuwidriger Geltendmachung der Formunwirksamkeit des Aufhebungsvertrages bei einverständlichem Zusammenwirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur außerordentlichen Eigenkündigung ohne wichtigen Grund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Eigenkündigung

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Es gelten insoweit dieselben Maßstäbe wie für die Kündigung des Arbeitgebers (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - AP BGB § 626 Nr. 221) .

    Entscheidend sind auch hiernach vielmehr die Umstände des Einzelfalls (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) .

    Zutreffend ist ferner, dass hierbei in der Vergangenheit im Wesentlichen darauf abgestellt wurde, ob der Kündigungserklärung eine erkennbare und ernsthafte Lösungsabsicht zugrunde lag (BAG 04. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141; BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2) , und dass dieser Gesichtspunkt des Schutzes vor Übereilung nach Einführung des Schriftformerfordernisses für Kündigungen durch § 623 BGB nur noch eingeschränkt tragfähig ist (so BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) .

    Dh: Dem eine außerordentliche Kündigung aussprechenden Arbeitnehmer ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf deren Unwirksamkeit wegen fehlenden Kündigungsgrundes zu berufen; die Grenze ist Rechtsmissbrauch (M/N-O, 11. Aufl., BGB, § 626 Rdnr. 158; P/Q, 3. Aufl., BGB, § 626 Rdnr. 396) , für dessen Annahme auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederum die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) .

    Wie das Bundesarbeitsgericht ferner ausführt, spreche daher jedenfalls eine "ohne jedes Drängen" des Arbeitgebers abgegebene Kündigungserklärung für eine ernsthafte und endgültige Lösungsabsicht und sei die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten Eigenkündigung daher regelmäßig treuwidrig (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) .

    Ein Wertungswiderspruch zur rechtlichen Behandlung unwirksamer Arbeitgeberkündigungen (vgl. hierzu BAG 04. Dezember 1997 - 2 AZR 799/97 - aaO; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) liegt nicht zwangsläufig vor und hindert auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unbedingt das Berufen auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung (vgl. BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - aaO) .

    Jedenfalls das Berufen auf die Unwirksamkeit der Eigenkündigung ist nach der neueren Rechtsprechung des BAG nicht generell und schlechthin als Treueverstoß anzulasten, vielmehr bedarf es der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) .

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Als Grundsatz gilt jedoch, dass die Einhaltung der gesetzlichen Form zu beachten ist und ein Formmangel nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als unbeachtlich angesehen werden kann, wenn die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden sollen (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1) .

    Dann kann die Berufung auf die fehlende Schriftform nicht allein deshalb für treuwidrig erklärt werden, weil die Erklärungen ernst gemeint und das Erklärte tatsächlich gewollt waren (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - aaO; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - ZTR 2010 430) .

    Die gesetzlichen Formvorschriften sind gegenüber der Erfüllung ihrer Schutzzwecke, die zu ihrer Normierung geführt haben, verselbständigt (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - aaO) .

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Jeder Partei steht es auch grundsätzlich frei, sich auf die Nichtigkeit von ihr selbst abgegebenen Erklärungen zu berufen (BGH 05. Juni 1997 - X ZR 73/95 - NJW 1997, 3377) .

    Der Vorwurf treuwidrigen oder missbräuchlichen Verhaltens aufgrund Widerspruchs zu vorangegangenem Verhalten setzt dementsprechend neben dem Widerspruch als solchem grundsätzlich voraus, dass für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH 05. Juni 1997 - X ZR 73/95 - aaO) .

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01

    Beendigung eines Heuerverhältnisses; Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Zutreffend ist ferner, dass hierbei in der Vergangenheit im Wesentlichen darauf abgestellt wurde, ob der Kündigungserklärung eine erkennbare und ernsthafte Lösungsabsicht zugrunde lag (BAG 04. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141; BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2) , und dass dieser Gesichtspunkt des Schutzes vor Übereilung nach Einführung des Schriftformerfordernisses für Kündigungen durch § 623 BGB nur noch eingeschränkt tragfähig ist (so BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) .

    Ein Wertungswiderspruch zur rechtlichen Behandlung unwirksamer Arbeitgeberkündigungen (vgl. hierzu BAG 04. Dezember 1997 - 2 AZR 799/97 - aaO; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) liegt nicht zwangsläufig vor und hindert auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unbedingt das Berufen auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung (vgl. BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - aaO) .

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Ein solches Vorgehen, das zu früherem eigenen Verhalten in unlösbarem Widerspruch steht, mag angenommen werden können, wenn sich jemand zu seinem Vorteil auf eine Rechtsvorschrift beruft, die er selbst missachtet; ebenso mag bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu fordern sein (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7) .

    Es kann dahinstehen, ob als Fallgruppe des treuwidrigen widersprüchlichen Verhaltens auch die des unlösbaren Selbstwiderspruchs, und zwar ohne das Erfordernis der Begründung eines Vertrauenstatbestands, anzuerkennen ist (vgl. hierzu auch BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - aaO; ablehnend HK/T, aaO, Rdnr.27; U, aaO, 1309 [1311]) .

  • BSG, 10.12.1974 - GS 1/74

    Rechtsmittelgegner - Beigeladener - Sprungrevision

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien nach der vorliegenden Entscheidung nicht beendet ist, steht der Klägerin unter Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/74 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) auch der Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu; überwiegende Arbeitgeberinteressen an einer Nichtbeschäftigung sind nicht dargelegt oder sonst ersichtlich.
  • LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00

    Schriftform nach § 57 BAT; gesetzliche Schriftform; Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag nicht aufgrund Tarifbindung, sondern aufgrund vertraglicher Bezugnahme gilt (LAG Köln 19. Juni 2001 - 13 Sa 1571/00 - NZA-RR 2002, 163; F/G, BGB [August 2004], § 126 Rdnr. 8) .
  • LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per SMS ist unwirksam

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris; LAG München 06. August 2009 - 2 SA 124/09 - n.v., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 -10 Sa 2642/09 - n.v., juris) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2642/09

    Schriftform bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris; LAG München 06. August 2009 - 2 SA 124/09 - n.v., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 -10 Sa 2642/09 - n.v., juris) .
  • LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09

    Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11
    Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris; LAG München 06. August 2009 - 2 SA 124/09 - n.v., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 -10 Sa 2642/09 - n.v., juris) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

  • BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71

    Fristlose Kündigung - Unwirksame fristlose Kündigung - Umdeutung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht